Torsten Petau
Rechtsanwalt ǀ Partner
Herr Rechtsanwalt Petau berät und vertritt vor allem Grundstücks- und Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentums- und Mietrechts sowie der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete wie Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Nachbarschaftsrecht, Bauträgerrecht, Versicherungsrecht oder Maklerrecht. Zu seinen Mandanten zählen neben Vermietern und Mietern von Wohn- und Gewerberäumen auch institutionelle Immobilieneigentümer, Haus- und Grundstücksverwalter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Tätigkeit reicht von der Beratung über die Vertragsgestaltung (z. B. Mietverträge, Kündigungen) bis zur ggf. nötigen Prozessführung.
Zudem bearbeitet Herr Rechtsanwalt Petau die Rechtsgebiete Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Haftungsrecht im weiteren Sinne.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Dresden.
- Referendariat am Landgericht Dresden.
- Rechtsanwalt bei QUACK GUTTERER & PARTNER Rechtsanwälte seit 2002.
- Partner seit 2022.
Fachgebiete
Baurecht
Grundstücks- / Immobilienrecht
Handels- / Transportrecht
Mietrecht
Verkehrs- / Schadensrecht
Versicherungsrecht
WEG-Recht