Verschärfung des Verbraucherschutzrechts ab 28. Mai 2022
Mehr Risiko für E-Commerce Unternehmen durch Umsetzung der EU-"Omnibusrichtlinie"
Ab 28.05.2022 treten für sämtliche Unternehmen, die über das Internet Waren und Dienstleistungen verkaufen, erhebliche Verschärfungen zu Verbraucherinformationspflichten in Kraft, u.a.
für die Gestaltung von Webseiten (z.B. Onlinehandel, Vergleichsportale):
- Sie müssen offenlegen, ob und wie Sie geprüft haben, dass Bewertungen über Ihre Angebote tatsächlich von Verbrauchern verfasst wurden, die das Produkt genutzt oder gekauft haben;
- Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, soweit ein Preis durch Algorithmen personalisiert worden ist;
- bei Rabattaktionen: Information über den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage
- bei Vergleichen: Informationspflichten, welche Parameter dem Ranking zugrunde liegen und wie diese gewichtet wurden;
Neben Unterlassungsansprüchen von Wettbewerbern oder Verbraucherzentralen (etwa bei gefälschten Bewertungen) sind nun Schadensersatzansprüche, auch für Verbraucher, sowie Bußgelder (von bis zu 50.000 € z.B. bei unzureichender Verbraucherinformation, Verwendung unzulässiger AGB oder gezielter Irreführung) vorgesehen, für Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz sogar Bußgelder bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes - soweit Verbraucher in mehreren Mitgliedsstaaten betroffen sind.
08.04.2022 Allgemeines Compliance Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht