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Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig

Sachsen nutzt die gesetzliche Möglichkeit einer Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig, um auf knappen Wohnraum und immer weiter steigende Mieten zu reagieren.

Für neue Mietverhältnisse bedeutet diese Vorschrift, dass die vereinbarte Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2025. Nicht übersehen werden dürfen aber die gesetzlichen Ausnahmen. Für die Vertragsparteien bedeutet die Mietpreisbremse die Prüfung und Beachtung verschiedener Rechte und Pflichten. Unabhängig davon gilt im Rahmen bestehender Mietverhältnisse die Sonderregelung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.

02.06.2022 Mietrecht