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Bundesarbeitsgericht zum Rechtsweg bei Klage eines GmbH-Geschäftsführers
Auch wenn der Fremdgeschäftsführer sein Amt bereits niedergelegt hat oder als Geschäftsführer abberufen wurde, ist sein Anstellungsverhältnis in der Regel nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als freies Dienstverhältnis einzustufen (BAG vom 08.02.2022 Az.: 9 AZB 40/21).
Somit ist im Normalfall der Rechtsweg nicht zu den Arbeitsgerichten, sondern zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(fehlt)
19.04.2022 Gesellschafts- / Unternehmensrecht