WEG und Umsatzsteuer?
Verzicht der Miteigentümer auf Steuerbefreiung durch Option für Umsatzsteuererhebung
Für Leistungen, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an die Eigentümer erbringt, bezogen auf die Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch einschließlich der Instandhaltung und Versorgung, besteht grundsätzlich keine Umsatzsteuerpflicht. Allerdings haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, einen solchen steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig anzusehen und zu behandeln, sofern der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Dies gilt es sowohl bezüglich der gesetzlichen Voraussetzungen, als auch der einzuhaltenden Formalien und der Ausgestaltung im Einzelfall genau vorzubereiten. Auf der Rechtsfolgenseite sind die Auswirkungen für die Miteigentümer und den WEG-Verwalter zu beachten.
12.04.2022 Grundstücks- / Immobilienrecht WEG-Recht